Allgemeine Geschäftsbedingungen!
1. Allgemeines
Für alle Dienstleistungen der Firma Valerius-Szőke - Schreib- & Büroservice, Teisenbergstraße 2, 83395 Freilassing, Deutschland, im folgenden Auftragnehmer genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen ausschließlich der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung.
Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich die deutsche Rechtsprechung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug durch den Kunden, bereits erteilte Aufträge bis zur Zahlungserfüllung entweder ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.
2. Preise
Die Preisliste ist Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und maßgeblich für die Berechnung der Arbeit.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Landes Deutschland. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollte ein im europäischen Ausland lebender Kunde über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und uns diese zur Verfügung stellen sowie seinen Firmensitz außerhalb Deutschlands haben, so entfällt die Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt am Ende eines Auftrages in schriftlicher Form per Rechnung. Bei Teillieferungen werden die jeweils erbrachten Leistungen bei Lieferung in Rechnung gestellt. Bei Großaufträgen behält sich der Auftragnehmer vor, auf eine Vorauszahlung von 50 % des Auftragswertes zum Zeitpunkt der Lieferbereitschaft zu bestehen. Die Rechnung ist nach Erhalt innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Verstreichen dieser Frist ist der Kunde automatisch im Zahlungsverzug.
Der Auftragnehmer behält sich vor, in Zahlungsverzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen - auch wenn bereits entsprechende Aufträge abgeschlossen wurden. Des Weiteren können bereits begonnene Aufträge von in Zahlungsverzug befindlichen Kunden bis zur Zahlung ausgesetzt werden.
Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
3. Rücktritt
Tritt ein Kunde von einer bereits beauftragten Dienstleistung zurück, so muss er die bereits erbrachten Leistungen zahlen.
4. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitwirkung zu dem im Auftrag aufgeführten Termin zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachholung dieser Mitwirkung zu stellen oder, wenn diese Handlung nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorgenommen worden ist, den Vertrag zu kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, einen der bisher geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen.
Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme des Werkes zu der im Auftragsformular vereinbarten Frist. Fertig gestellte Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Auftragnehmer bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Unterlagen zurückgesandt. In diesem Fall trägt der Kunde hierfür die Kosten und das Risiko.
Wegen der Gefahr von Computerviren behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Laden von E-Mails oder Fremd-CD's bei Verdacht auf Viren zu verweigern. Gekaufte und einmal außer Haus gegebene CD's sind Fremd-CD's in diesem Sinn.
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise oder führt er diese missverständlich aus oder verursacht er durch die Art der Ausführung einen erhöhten Arbeitsaufwand oder gefährdet er die termingerechte Fertigstellung, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall ferner berechtigt, die in der Preisliste aufgeführten Zuschläge bzw. eine angemessene Entschädigung ohne besondere Ankündigung zu verlangen.
Fordert der Kunde für die Mitwirkung am Auftrag die an den Auftragnehmer ausgehändigten Materialien (Dokumente, Kassetten, CD'S etc) zurück, die zwangsläufig deren Beweis-, Berechnungs- und Arbeitsunterlagen geworden sind, vergütet er die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung des Auftragnehmers und nimmt das erstellte Werk ab.
5. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung einer termingerechten Fertigstellung ausschließlich für den im Auftragsformular angegebenen Umfang. Bei unrichtigen oder den Arbeitsaufwand verschleiernden Angaben wird eine termingerechte Fertigstellung nicht gewährleistet.
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beim Auftragnehmer angemeldet werden.
Zu Reklamationszwecken hat der Kunde in einem Korrekturausdruck seines im Auftragsformular aufgeführten Werkes, Tippfehler unmissverständlich anzustreichen und zu korrigieren. Die Ausführung nachträglicher Änderungswünsche des Kunden bezüglich Text oder Formatierung sowie Mehraufwand, der durch fehlende, undeutliche oder missverständliche Korrekturen, Fachausdrücke, Namen oder sonstige Angaben und Anweisungen entsteht, ist vom Kunden zu vergüten.
Bei Veränderung in jeglicher Form der Dienstleistung entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ein Anspruch auf Minderung besteht nicht.
Werden durch erhöhten Arbeitsaufwand oder umfangreiche Änderungen für die termingerechte Fertigstellung des Werkes Arbeitsstunden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten nötig, fallen hierfür die in der Preisliste aufgeführten Zuschläge an, ohne dass der Kunde hierüber im Einzelfall in Kenntnis gesetzt wird.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt.
Für inhaltliche Fehler in Schreibarbeiten wird keine Haftung übernommen.
6. Störung, höhere Gewalt
Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
7. Datensicherheit
Es wird bestätigt, dass keine Daten an Dritte weitergegeben werden. Allerdings ist eine mögliche Weitergabe der Arbeiten an Kooperationspartner / Mitarbeiter außer Haus in jedem Fall erlaubt, worauf der Kunde hiermit ausdrücklich hingewiesen wird. Für den Untergang oder die Beschädigung der Sendung auf dem Postwege übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibenden Risiko ausdrücklich hingewiesen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Laufen, Deutschland.
9. Schlussbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin gültig.
Änderungen einzelner Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit ausschließlich der Schriftform.
Stand: Oktober 2010
Valerius-Szőke Schreib- & Büroservice Freilassing
Gabriele Valerius-Szőke
Telefon 0049/8654 - 48 06 405
E-Mail Valerius-Szőke Schreib- & Büroservice